Sind die Produkte von Lallemand Oenology von den neuen Weinkennzeichnungsbestimmungen ab dem 8. Dezember 2023 betroffen?

1. Kontext der Weinkennzeichnung

Die Europäische Kommission hat die Verordnung (EU) 2021/2117 zur Änderung der Kennzeichnungsvorschriften für Wein und aromatisierte Weinerzeugnisse veröffentlicht, mit der unter anderem die Angabe der Liste der während des Weinbereitung verwendeten Zutaten (einschließlich der Zusatzstoffe und mit Ausnahme der Verarbeitungshilfsstoffe) sowie der Nährwerte für diese Produkte verbindlich vorgeschrieben werden.

Diese Informationen können direkt auf das Etikett gedruckt oder über einen QR-Code (digitales Format) auf dem Etikett abrufbar sein. Die neuen Vorschriften gelten für alle auf dem europäischen Markt befindlichen alkoholischen Getränke, die ab der Ernte 2024 hergestellt werden, während alle vor dem 8. Dezember 2023 hergestellten Weine bis zum Verkauf der Bestände von den neuen Vorschriften ausgenommen sind.

Allergene werden weiterhin direkt auf dem Etikett angegeben, so wie es jetzt beim Nährwert auch der Fall sein wird.

2. Zutaten: Was bedeutet das?

Es werden 3 verschiedene Kategorien von Produkten unterschieden: Zutaten, Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe. 

ist „jeder Stoff, einschließlich eines Zusatzstoffes, der bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet wird und – wenn auch möglicherweise in veränderter Form – im Enderzeugnis vorhanden bleibt“.

 

ist „jeder Stoff, der in der Regel nicht als Lebensmittel verzehrt wird und einem Lebensmittel aus technologischen Gründen bei der Herstellung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Verpackung, Beförderung oder Lagerung zugesetzt wird, wodurch er selbst oder seine Nebenprodukte zu einem Bestandteil des Lebensmittels werden“.
ist „ein Stoff, der nicht als Lebensmittel verzehrt wird, bei der Verarbeitung von Rohstoffen, Lebensmitteln oder deren Zutaten aus technologischen Gründen während der Be- oder Verarbeitung verwendet wird und unbeabsichtigte, technisch unvermeidbare Rückstände des Stoffes oder seiner Derivate im Enderzeugnis hinterlassen kann“.

Nur önologische Produkte, die als Zusatzstoffe eingestuft sind, unterliegen der Kennzeichnungspflicht.

3. Was bedeutet das für die Verwendung der Produkte von Lallemand Oenology?

Fast alle unsere Produkte sind als Verarbeitungshilfsstoffe eingestuft und unterliegen nicht der Kennzeichnungspflicht

Dies betrifft in unserem Sortiment:

  • alle Reinzuchthefen
  • alle Weinhefeaktivatoren
  • alle Weinhefenährstoffe 
  • alle Weinbakterien
  • alle Weinbakteriennährstoffe
  • alle Weinenzyme
  • alle Formulierungen auf Chitosanbasis 
  • unter unseren spezifischen Hefederivaten alle spezifischen inaktivierten Hefen oder Autolysate, die während des Weinherstellungsprozesses verwendet werden, wie OPTI-REDTM, OPTI-MUM-REDTM, BOOSTER ROUGETM, OPTI-WHITETM, OPTI-MUM-WHITETM, GLUTASTARTM, BOOSTER BLANCTM, PUNCHYTM, NOBLESSETM, OPTI-LEESTM, REDULESSTM, PURE-LEES LONGEVITYTM, PURE-LEES ELEGANCYTM und PURE-LEES DELICACYTM
  • Zellwand: RESKUETM
  • Hefeproteinextrakt: FINELYTM   

Das bedeutet, dass alle unsere Produkte der oben genannten Produktreihen und alle oben aufgeführten Produkte auf der Weinverpackung NICHT AUFGEFÜHRT WERDEN MÜSSEN.

Ausnahme für 4 Produkte, die als Zusatzstoffe betrachtet werden

MANNOLEESTM, MANNOLEES BLANCTM, MANNOLEES FLASHTM und MANNOSTYLETM enthalten Hefe-Mannoproteine und Gummi arabicum, die beide als Zusatzstoff eingestuft sind. Um der Verordnung (EU) 2021/2117 zu entsprechen, müssen diese Zusatzstoffe in der Zutatenliste von Wein und aromatisierten Weinerzeugnissen gekennzeichnet werden, wobei ihre Funktion (Stabilisator) gefolgt von ihrer spezifischen Bezeichnung (Hefe-Mannoproteine und Gummiarabikum) angegeben werden muss.

Veröffentlicht Feb 4, 2024 | Aktualisiert Apr 25, 2024

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